Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG enthält.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Informationen zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen zu dem oben genannten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Am 7. März 2024 hat die Telefónica Local Services GmbH (die „Bieterin“) ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“ bzw. die „Telefónica Deutschland-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots alle von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen Aktien von Telefónica Deutschland (die „Telefónica Deutschland-Aktien“) zu erwerben (das „Angebot“).

Auf dieser Internetseite finden Sie die am 20. März 2024 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die vollständigen Bestimmungen des Angebots enthält, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 7. März 2024 zur Abgabe des Angebots, die fortlaufenden Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 20. März 2024 gestattet.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) und des Börsengesetzes (zusammen mit dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung, das „Deutsche Übernahmerecht“) und bestimmter anwendbarer Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“). Das Angebot wird ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Übernahmerecht und, soweit anwendbar, Angebotsregeln der Vereinigten Staaten gemäß dem Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung („U.S. Exchange Act“), einschließlich dessen Regulation 14E durchgeführt. Jede Entscheidung, das Angebot anzunehmen, sollte ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen getroffen werden.

Das Angebot bezieht sich auf Anteile an einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen, einschließlich der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Securities and Exchange Comission).

Telefónica Deutschland-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des U.S. Exchange Act ist und deren Anteile nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier 2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act in Rule 14d-1 des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden.

Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können von der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 7. März 2024 an bis zum Ablauf der Annahmefrist des Angebots Telefónica Deutschland-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Deutschen Übernahmerecht und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Exchange Act und nicht innerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen.

Für Telefónica Deutschland-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass Telefónica Deutschland ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen Telefónica Deutschland-Aktionärs haben. Es ist Telefónica Deutschland-Aktionären unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen wie Telefónica Deutschland oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen Telefónica Deutschland-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Das Angebot erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, noch ein Angebot zum Kauf von Telefónica Deutschland-Aktien dar. Die Bestimmungen des Angebots können von den auf dieser Internetseite enthaltenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Der Zugang zu dieser Internetseite und die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten können rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Telefónica Deutschland-Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite oder die Annahme des Angebots von außerhalb dieser Rechtsordnungen nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

 

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.

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